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Juristische Person

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Juristische Person
Mit diesem Ausdruck bezeichnet man entweder Personen- oder Sachgesamtheiten, die zum Zweck der Rechtsfähigkeit zusammengeschlossen werden. Man unterscheidet zwischen Personen öffentlichen und privaten Rechts.

Juristische Personen
Den Zusammenschluss von Personen- oder Sachgesamtheiten zum Erhalt der Rechtsfähigkeit nennt Juristische Personen. Man unterteilt in juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Juristische Person
Rechtsgebilde, das einer natürlichen Person gleichgestellt ist, also ebenfalls Rechte erwerben und Pflichten haben kann, d. h. rechtsfähig ist.

Juristische Person
Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Juristische Personen
Unter juristischen Personen versteht man Zusammenschlüsse von Personen- oder Sachgesamtheiten, die damit rechtsfähig werden.
Generell unterscheidet man zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

juristische Person
Ist eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbständigkeit.
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Juristische Personen werden in der Regel sowohl vom Bund (direkte Bundessteuer) wie auch von den Kantonen und Gemeinden besteuert.

Juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgibt, zum Beispiel bei Bundesanleihen der Bund und bei Aktien die Aktiengesellschaft.

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Junge Aktie
Gegensatz zu: Alte Aktien. Junge Aktien, sind Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben werden. Sobald sie hinsichtlich Dividende usw.

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Juristische Person des Privatrechts (zum Beispiel AG), die neue Wertpapiere ausgibt.
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Juristische Person des Privatrechts (meist AG) oder öffentlichrechtliche Körperschaft, die Wertpapiere ausgibt. Emittent ist der Antragsteller der Wertpapiere.

Ist eine juristische Person mit fixem Nominalkapital, welches von den Gesellschaftern gegen eine Beteiligung eingebracht wird, die auch die Haftungsgrenze markiert. Typische Gesellschaftsformen sind die AG und die GmbH.
Kapitalherabsetzung ...

Emittent
Juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgibt.

Vorlagen für juristische Personen und Selbständige
Rechnungen Mustervorlagen ...

Die AG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und Gesellschafter (Aktionäre). Die Aktionäre sind mit deren Einlagen am Grundkapital beteiligt.

Natürliche oder juristische Personen, die Wertpapiere oder Sachwerte erwerben mit dem Zweck, einen Ertrag zu erzielen oder den Geldwert zu erhalten. Siehe auch institutioneller Anleger.

natürliche oder juristische Person, die Anteilseigner an Personen- oder Kapitalgesellschaften sind.
Gewinnanteil
Dividende, Ausbeute.

Aktiengesellschaft(AG) Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit ihren Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt.

Die eingetragene Genossenschaft ist juristische Person und Kaufmann (§ 17 GenG). Sie entsteht durch Eintragung in das Genossenschaftsregister gem. §§ 3, 13 GenG.

Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz (WpÜG) aus dem Jahr 2002 muss ein öffentliches Angebot abgegeben werden, wenn eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaften gemeinsamen mit anderen Personen über ...

AktiengesellschaftBörsennotierte Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Anteilseigner mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind.

Juristische Personen, bei denen die vorgenannten Personen Leitungsaufgaben wahrnehmen, gelten ebenfalls als Personen im Sinne des Absatzes 1 Satz 2.

Eine Kapitalgesellschaft wird als juristische Person angesehen und ist somit durch einen Vertreter geschäftsfähig. Gegründet wird eine Kapitalgesellschaft mit einem Gesellschaftsvertrag.

Eine Aktiengesellschaft besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i. d. R. bei ihr nicht selbst aktiv tätig, sondern stellen mit mit ihren Einlagen nur das benötigte Kapital zur Verfügung.

Das Statut des Garantiefonds gilt für natürliche und juristische Personen, die Geld- und Wertpapieranlagen in dänischen Finanzinstituten angelegt haben. Der Garantiefonds schützt im Falle der Insolvenz eines Institutes vor Ausfällen.

Die OHG ist eine teilrechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft (aber nicht juristische Person); sie kann unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) verfügt und deren Aktionäre (Gesellschafter) mit ihren Einlagen am Grundkapital beteiligt sind.

März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute ist eine enge Verbindung eine Situation, in der zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen verbunden sind durch a) Beteiligungen, d. h.

Eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Aktionäre einer AG sind die Gesellschafter der Gesellschaft und üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus.

Die Deutsche Bundesbank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine mittelbare öffentliche Verwaltung. Der Sitz der Deutschen Bundesbank ist in Frankfurt am Main.

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind.

3 Satz 2 WpHG unterfallen auch juristische Personen, bei denen Personen mit Führungsaufgaben des Emittenten oder deren nahen Angehörigen Führungsaufgaben wahrnehmen, der Meldepflicht des § 15a WpHG. § 15a Abs.

Im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) aus dem Jahr 2002 sind dies natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, ...

Ein Gläubiger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Forderung an eine natürliche oder juristische Person (Schuldner) stellt, also ein Forderungsrecht.

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besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter (Aktionäre) stellen mit ihren Einlagen das benötigte Grundkapital zur Verfügung.

Der Emittent kann eine juristische Person (Unternehmen) sein, eine öffentliche Körperschaft (Organisation, Genossenschaft), der Staat oder andere Institutionen.

Nicht zu verwechseln mit offenem Immobilienfonds Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel als juristische Person organisiert (zB KG), erzielen aber im Gegensatz zu offenen Immobilienfonds Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine sogenannte juristische Person. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit ihren Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt.

Juristische Personen (AG) zahlen statt der Einkommensteuer die Körperschaftssteuer an den Staat.

Einkommensteuer, die juristische Personen (zum Beispiel AG oder GmbH) an den Staat abzuführen haben. Ausgeschüttete Dividenden werden im Vorfeld mit der Körperschaftssteuer belegt.

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Eine juristische Person, deren Gesellschafter, die Aktionäre, i.d.R. nicht aktiv bei ihr tätig sind, sondern lediglich mit ihren Einlagen auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital beteiligt sind und nur damit haften.

Illiquide können natürliche und juristische Personen sowie Staaten und Länder werden. Illiquidität hat je nach Wirtschaftssubjekt verschiedene Ursachen.

Die Institute sind berechtigt, über Geschäftskunden (juristische Personen und Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind) Bankauskünfte zu erteilen, sofern ihr keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.

Die Stiftung ist eine juristische Person, die mit dem Zweck errichtet wird, ein bestimmtes Vermögen für einen bestimmten bezeichneten Zweck zu widmen wie zum Beispiel bei der Familienstiftung, ...

Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person. Sie verfügt über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den sog. Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit ihren Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt.

März 2006 eine (non-profit) juristische Person mit 1366 festen Mitgliedern, wie folgt: Sie hat eine Satzung und ein fest definiertes Regelwerk (Marktmodell), auf dem ihre Funktionsweise beruht und dem ihre Mitglieder verpflichtet sind.

Sie erfaßt Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen.

Herausgeber eines Wertpapiers. Dies kann eine juristische Person des Privatrechts sein, etwa eine Aktiengesellschaft, aber auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie etwa ein Bundesland.
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Kreditwürdigkeit
Die Eigenschaften, die eine natürliche oder juristische Person für die Kreditgewährung vertrauenswürdig machen. Bonität
Kundenkreditkarten
werden von einzelnen Geschäften ausgegeben und sind meist nur dort einsetzbar ...

Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, dass heißt sie kann als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln.

Emittenten sind Unternehmen, meist Aktiengesellschaften, oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgeben und für die darin verbrieften Rechte haften.
Entnahmeplan
Siehe Auszahlplan ...

Auch Treunehmer genannt, ist eine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.
Treuhandeigentum ...

Bei der Ausgabe von Anleihen handelt es sich um eine Außen- und Fremdfinanzierung für juristische Personen: Durch die Ausgabe erfolgt eine Aufnahme von Fremdkapital über den anonymen Rentenmarkt.

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