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Vermögen

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Vermögensstrukturkennzahlen
Weitere Begriffe : Sequentialtest Grundsatz der Bilanzidentität Unbeschränkte Steuerpflicht ...

 


Vermögen 
Als Vermögen bezeichnet man alle finanziellen, materiellen und unter Umständen auch ideellen Werte, die eine Person oder ein Unternehmen besitzt.
Je mehr solcher Werte jemand sein Eigen nennt, desto größer ist sein Vermögen.

Vermögenswirksame Leistungen
Zum Aufbau von Vermögen, auch mit geringem Einkommen, bietet sich der Sparplan der vermögenswirksamen Leistungen an.

Vermögenswirksame Leistungen
Eine vermögenswirksame Leistung (VWL) ist eine per Tarif oder Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber.

Vermögensbilanzen werden am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraumes erstellt, wobei die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz der vorherigen Periode übereinstimmen muss.

Vermögenswirksame Leistungen
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
a) Investmentsparen: Ansparsumme 400 Euro pro Jahr, Sparzulage 18% ...

Vermögensbildungsgesetz
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z ...

Barvermögen
Das Barvermögen ist die Bezeichnung die flüssigen Mittel einer Firma.
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Vermögensgegenstände, die zusammen mit dem Anlagevermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten die Aktiva in der Bilanz ergeben.

Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung (auch: Bilanz) ist die Gegenüberstellung von Vermögen, sowie Eigen- und Fremdkapital zum Abschlussstichtag.

Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Finanzanlagen. Gegenteil: Umlaufvermögen.

Vermögenseinkommen sind Einkünfte aus Mieten und Pachten, Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinnen, in aller Regel pro Kalenderjahr.

Umlaufvermögen - Kreditlexikon
Das Umlaufvermögen eines Betriebes oder von einem Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten (Wertobergrenze) oder mit dem Tageswert (Marktpreis oder Börsenpreis) gleichzustellen.

Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen.

Als Umlaufvermögen bezeichnet die Betriebswirtschaft die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Beispiele: (Halb-)Produkte, Material, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände.

Zulässige Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen: Schwerpunkt ist die Anlage in Wertpapieren und Immobilienfonds, ...

Unter Betriebsvermögen versteht man all jene Wirtschaftsgüter, die in Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen, sei es nach ihrer Art oder ihrer Funktion. Das Finanzamt unterscheidet nun jedoch zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen.

Die Hauptaufgaben der Behörde sind in zentrale Dienste und in Regelung offener Vermögensfragen unterteilt.

Schritt für Schritt zu einem Vermögen gelangen: Dieses Ziel kann man mit einem Sparplan erreichen. Das Prinzip ist ebenso simpel wie wirkungsvoll. Man investiert in regelmäßigen Abständen, in der Regel monatlich, einen festen Betrag.

Sondervermögen sind im Sinne des §6 KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) das "bei der Kapitalanlagegesellschaft gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Geld und die damit angeschafften Vermögensgegenstände".

Anlagevermögen wird der Besitz an Grundstücken, Gebäuden, Maschinen etc. auf der Aktivseite der Bilanz einer Firma genannt (siehe auch Aktiva).

Das Grundvermögen ist künftig mit dem Verkehrswert in Abhängigkeit von der Grundstücksart zu bewerten.

Pensions-Sondervermögen dienen dem langfristigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und sind daher als Ergänzung zur traditionellen staatlichen Rente gedacht. Primäres Anlageziel ist dabei grundsätzlich die Substanzerhaltung.

Vermögende Privatkunden und Firmen erteilen der Bank einen schriftlichen Auftrag, ihr Vermögen zu verwalten. Der Vermögensverwalter trifft die Entscheidungen aufgrund der vereinbarten Strategien selbstständig. Das Risiko, z. B.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert.

Vermögensverwalter
Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen.

Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Das 5. Vermögensbildungsgesetz ist auch als "936 DM-Gesetz" bekannt.
Mit diesem Gesetz will der Staat die Eigentums- und Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern.

Vermögenswirksame Leistungen
Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen.

Vermögenswert, der für die von einer Bank hereingenommenen Mündelgeldspareinlagen haftet.

Vermögensaufbau
Vorsorgemodell, Kombination aus Anlage in Wertpapieren und regelmäßigem Sparen.
Bei den angegebenen Kursinformationen handelt es sich um Schlusskurse des vorhergegangenen Handelstages ...

Vermögens- und Schuldteile in einer Bilanz, bewertet nach den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten, korrigiert um Abschreibungen und Zuschreibungen. Wird auch als Restwert bezeichnet.
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Vermögende Privatperson, die sich an einer Geschäftsidee oder an einem Unternehmen mit aktiver Unterstützung (Know-How, Geschäftskontakte) und/oder mit Kapital beteiligt; als Gegenleistung erhält ein Business Angel Kapitalanteile an dem Unternehmen.

Vermögenswirksame Leistungen: Monatliche Zahlungen des Arbeitgebers auf Antrag des Arbeitnehmers. Um vermögensirksame Leistungen zu bekommen, muss der Anleger ein dafür vorgesehenes Konto eröffnen.

Vermögenssteuer
Steuer, deren Höhe vom Vermögen des Steuerpflichtigen abhängt. Es werden nicht wie bei der Einkommensteuer progressive, sondern feste Steuersätze angewendet. Bemessungsgrundlage stellt das Gesamtvermögen dar.

Vermögenssparbuch:
Kapitalsparbuch (Sparbuch mit fixer Laufzeit und fixer Verzinsung)
Verpfändung: ...

Vermögensverwaltungsdepot / dépõt titres avec mandat d'administration / deposito in amministrazione / managed account
Grösseres Wertschriftendepot, welches aufgrund eines Verwaltungsauftrags des Kunden durch die Bank verwaltet wird.

Vermögensberatung
Dienstleistung von Banken, Versicherungen und darauf spezialisierten Firmen und Personen.

Vermögensaufstellung
Teil des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, aus dem Aufteilung und Veränderung des Fondsvermögens hervorgehen.

Vermögenswerte einer Unternehmung wie Anlage- und Umlaufvermögen, die auf der linken Seite der Bilanz, der Aktivseite stehen.
Aktivgeschäft ...

Vermögen
Von den Gewinnen, die eine Gesellschaft im Laufe ihrer Tätigkeit erzielt, wird ein Teil als Dividende an die Aktionäre verteilt.

Vermögensgegenstände bzw. Vermögensklassen, die zur Unterlage für die emittierten Wertpapiere dienen: ...

Vermögensverwaltende Gesellschaft
Eine Gesellschaft, die lediglich steuerliche Überschusseinkünfte (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen), also nicht sonstige Einkünfte (z. B.

3. Vermögens- und Kapitalstruktur
4. Innenfinanzierung
Der Cash Flow als Indikator für Unternehmenserfolg und Finanzkraft einer Unternehmung?
Cash-Flow - Bewegungsbilanz - Finanzplan ...

Um Vermögen in Arbeitnehmerhand zu bilden, will der Staat über Steuererleichterungen und Prämiengewährungen freiwillige Initiativen anregen. Das Angebot des Gesetzgebers richtet sich an Arbeitnehmer, Unternehmen und Tarifpartner: ...

mit Vermögen (Aktiva) besichert.
Asset Backed Securities
Wertpapiere, die durch Vermögenswerte (Immobilien, Forderungen, aber auch Unternehmen) besichert bzw. unterlegt sind.

Ein Vermögen, das ohne öffentliche Werbung von einer Bank zur kollektiven Verwaltung von Vermögen bestehender Kunden aufgebracht wird und von dieser für Rechnung der Anleger gesondert nach den Bestimmungen eines bestimmten Reglements verwaltet...

Geldvermögen
Forderungen minus Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das G.

Fondsvermögen abzüglich Barreserve; das heißt, der prozentuale Anteil eines Fondsvermögens, der in Wertpapieren, Finanzinstrumenten und/oder Immobilien investiert ist.

Fondsvermögen
Inventarwert eines Investmentfonds. Auch Sondervermögen genannt, was bei einer Bankenpleite nicht den Banken zum Ausgleich von Forderungen zur Verfügung steht. Es handelt sich rechtlich zu jedem Zeitpunkt um Kapital der Anleger.

Fondsvermögen
Fondsvermögen nennt man das gesamte Vermögen eines Kapitalanlagefonds.

Nettovermögen: Der Teil des Fondsvermögens, der nach Abzug der Schulden vom Fondsvermögen, zu Verkehrswerten berechnet, übrigbleibt.

Alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in seiner Bilanz enthalten sind und den Passiva (Verpflichtungen) gegenübergestellt werden.
Aktivgeschäft ...

Fondsvermögen
Das Fondsvermögen besteht bei einem Wertpapierfonds aus Aktien und / oder festverzinslichen Wertpapieren, Bankguthaben sowie den sonstigen Vermögensgegenständen. Die stichtags-bezogene genaue Zusammensetzung kann den Rechenschafts- bzw.

Sondervermögen
Das bei der Kapitalanlagegesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Geld und die damit angeschafften Vermögensgegenstände.
Sparplan ...

Umlaufvermögen
Auch Betriebsmittel. Der Betriebsmittelaufwand umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (zum Beispiel Personalkosten, Miete oder Pacht).
Umschuldung ...

Sondervermögen
Nennt man das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds.
Sonderverwahrung ...

Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Hilfen an die ehemalige DDR bzw. die neuen Bundesländer. Frontloading (Sub-Frontloading) Die Abgabe von Euro-Banknoten bzw.

Anlagevermögen. Das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesene und in der Regel längerfristig gebundene Vermögen an Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Beteiligungen usw.

Vorratsvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse und Waren, unverrechnete Lieferungen und Leistungen zuzüglich geleisteter und abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Vorratsvermögen.

B Umlaufvermögen
I Vorräte - fertige Erzeugnisse
II Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ...

Sehen Sie noch: Kosten, Geld, Kapital, Aktie, Aktien