Güterstand Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Der gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Güterstand Eheleute leben im bürgerlich-rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, falls der Ehevertrag nichts anders bestimmt. Abweichend von der Zugewinngemeinschaft kann auch Gütertrennung zwischen Ehepartnern vereinbart werden.
Güterstand Wenn zwei Menschen heiraten, so entsteht dadurch nicht nur eine persönliche Lebensgemeinschaft.
Ehevertrag - Der Güterstand Kommt es trotz aller guten Vorsätze zur Scheidung, wird das Vermögen der Ehegatten auf diese aufgeteilt. Maßgebend für die Aufteilung ist der Güterstand, in dem die Ehegatten leben.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht immer dann, wenn zwischen den Eheleuten keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, was meistens der Fall ist.
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden. zum Seitenanfang Datenschutz ...
Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Zugewinnausgleich idR. verwirklicht, indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel der Erbschaft erhöht wird. Berechnungsbeispiele: ...
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